
- 2. April 2026 | Verdacht der Abgabe von Betäubungsmitteln mit Todesfolge
Dem 21-jährigen Beschuldigten Anton B. wurde vorgeworfen, am 18. Oktober 2025 einem 16-Jährigen am Dresdner Hauptbahnhof 0,5 Gramm Crystal sowie Isotonitazepyn verkauft zu haben, woraufhin dieser die Drogen konsumierte, einen Herzkreislaufstillstand erlitt und am 24. Oktober 2025 im Krankenhaus verstarb. Anton B. wurde am Todestag festgenommen und befand sich seither in Untersuchungshaft. Er ist geringfügig vorbestraft und hatte sich bis zum Beginn der Hauptverhandlung nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.
Am 4. September 2026 erging der Urteilsspruch gegen Anton B. Das Gericht sprach den Angeklagten schuldig der gewerbsmäßigen Abgabe von Betäubungsmitteln an einen Minderjährigen mit Todesfolge und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hinweis: Die hier nachfolgend verlinkten Texte geben den Ablauf der öffentlichen Hauptverhandlung sowie der Urteilsverkündung in zusammenfassender und subjektiver Form aus Sicht des Autors als Prozessbeobachter wieder. Sie beruhen auf dem, was im Gerichtssaal öffentlich verhandelt und geäußert wurde, sowie auf den persönlichen Eindrücken des Autors. Gedankliche Einordnungen, Fragen und Hypothesen sind ausdrücklich als solche zu verstehen und stellen keine Tatsachenbehauptungen dar. Die Beiträge vor der Urteilsverkündung treffen keine Feststellungen zur Schuld oder Unschuld des Angeklagten; es galt die Unschuldsvermutung. Soweit im Beitrag zur Urteilsverkündung auf Schuldfeststellungen Bezug genommen wird, erfolgt dies ausschließlich im Zusammenhang mit dem vom Landgericht Dresden verkündeten Urteil. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Prozessverlauf (jeweils 9:00 Uhr):
Mittwoch, den 29. Juli 2026
Mittwoch, den 19. August 2026
Mittwoch, den 26. August 2026
Freitag, den 28. August 2026
Mittwoch, den 2. September 2026
Freitag, den 4. September 2026 (10:15 Uhr)
© Dominik Alexander / 2026