Verfahrenseröffnung zum Drogentod eines Jugendlichen

Hinweis: Der folgende Text gibt den Ablauf der öffentlichen Hauptverhandlung in zusammenfassender und subjektiver Form wieder. Er beruht auf dem, was im Gerichtssaal öffentlich verhandelt und geäußert wurde, sowie auf den persönlichen Eindrücken des Autors. Gedankliche Einordnungen, Fragen und Hypothesen sind ausdrücklich als solche zu verstehen und stellen keine Tatsachenbehauptungen dar. Der Beitrag trifft keine Feststellungen zur Schuld oder Unschuld des Angeklagten; es gilt die Unschuldsvermutung.

Aktualisierung vom 31. Juli 2026: Der Beitrag wurde redaktionell überarbeitet. Maßgeblich ist ausschließlich die vorliegende Fassung.


Ein 16-jähriger Jugendlicher möchte am 18. Oktober 2025 neben Crystal auch Isotonitazepyn probieren. Beides kauft er von einem fünf Jahre Älteren. Letzteres erst mal nur zum „Probieren“. Der Ältere erklärt ihm, wie er es strecken muss, um den Konsum zu überleben. Doch dann lässt er den Jüngeren allein. Wenig später erleidet der Jugendliche eine Atemlähmung, dann einen Herzkreislaufstillstand. Er kommt ins Krankenhaus, doch am 24. Oktober 2025 stirbt er. Kann der Angeklagte Anton B. dafür zur Rechenschaft gezogen werden?

Mit dieser Frage beschäftigt sich seit 29. Juli 2026 die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dresden. An diesem ersten Verhandlungstag verlas der Staatsanwalt jedoch lediglich die Anklageschrift. Der Vorsitzende Richter fragte danach den Angeklagten, ob er sich zu seiner Person sowie den ihm zur Last gelegten Vorwürfen äußern möchte. Anton B. legte es nahe, doch sein Anwalt wollte die Sache vertagen. Er sei davon ausgegangen, dass am ersten Verhandlungstag ausschließlich die Anklageschrift verlesen wird. Weiteres habe er mit seinem Mandanten noch nicht besprochen. Bisher hatte Anton B. zu den Vorwürfen noch nicht Stellung bezogen.

Diese stellten sich nach Verlesen der Anklageschrift wie folgt dar: Seit etwa Mitte Juni 2025 habe Anton B. in mindestens sechs Fällen Betäubungsmittel unterschiedlicher Art, darunter Ketamin, Speed, LSD, Ecstasy und Marihuana, an unterschiedlichen Orten in Dresden, bevorzugt in der Neustadt, an Social-Media-Kontakte verkauft.

Am 18. Oktober 2025 habe der damals 21-jährige Anton B. dem 16-jährigen Jugendlichen zunächst Crystal verkauft, das beide gemeinsam konsumiert hätten. Bereits zuvor habe der Jugendliche nach Isotonitazepyn, einem stark wirksamen synthetischen Opioid, gefragt, kurze Zeit später davon jedoch wieder Abstand nehmen wollen. Anton B. habe ihm gesagt, dass er den Stoff bereits besorgt habe und dass er ihn nun auch kaufen müsse. Er habe es dem 16-Jährigen aufgenötigt, ihn unter Druck gesetzt, so die Staatsanwaltschaft.

Schließlich hätten sich beide am Dresdner Hauptbahnhof auf ein Testgeschäft geeinigt. Anton B. habe dem Jugendlichen erklärt, wie er das Isotonitazepyn habe strecken müssen, da es sehr gefährlich sei. Der Jugendliche habe dann darauf bestanden, das Rauschmittel allein zu konsumieren. Also habe Anton B. ihn allein gelassen und sich später auch nicht mehr nach ihm erkundigt.

Nachdem der 16-Jährige allein war, hat er das Isotonitazepyn noch in dieser Nacht konsumiert, woraufhin es zur Atemnot in Verbindung mit einem Herzkreislaufstillstand gekommen sei. Bis zum 24. Oktober 2025 habe er noch im Krankenhaus verbracht, wo er letztlich an Multiorganversagen verstorben sei.

Anton B. wird daher erwerbsmäßiger Drogenhandel mit Cannabis, dessen Verkauf an Personen unter 18 Jahre, Handeltreiben mit Cannabis, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und gewerbsmäßige Weitergabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige mit Todesfolge vorgeworfen.


        © Dominik Alexander / 2026

Thanks for sharing your thoughts!

This site uses Akismet to reduce spam. Learn how your comment data is processed.