Am sechsten Verhandlungstag im Verfahren um den Drogentod eines Jugendlichen erging das Urteil gegen den Angeklagten Anton B.: vier Jahre acht Monate Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßiger Abgabe von Betäubungsmitteln an einen Minderjährigen mit Todesfolge.
© Dominik Alexander / 2026