Hinweis: Der folgende Text gibt den Ablauf der öffentlichen Hauptverhandlung in zusammenfassender und subjektiver Form aus Sicht des Autors wieder. Er beruht ausschließlich auf dem, was im Gerichtssaal öffentlich verhandelt und geäußert wurde, sowie auf den persönlichen Eindrücken des Autors als Prozessbeobachter. Gedankliche Einordnungen, Fragen und Hypothesen sind ausdrücklich als solche zu verstehen und stellen keine Tatsachenbehauptungen dar. Der Beitrag trifft keine Feststellungen zur Schuld oder Unschuld der Angeklagten; es gilt die Unschuldsvermutung.
Aktualisierung vom 28. Dezember 2025: Der Beitrag wurde redaktionell überarbeitet. Maßgeblich ist ausschließlich die vorliegende Fassung für alle rechtlichen und journalistischen Zwecke.
Es ist ein sonniger Montagmorgen vor dem Landgericht in der sächsischen Landeshauptstadt Dresden. Der Beobachterandrang vor dem Sitzungssaal N 1.05 ist enorm. Drinnen sind die Zuschauerränge bereits zu etwa drei Vierteln besetzt. Auf dem Rest der Stühle sind weiße Zettel mit der Aufschrift „Presse“ platziert. Nach und nach werden die Zettel von Justizmitarbeitern entfernt. Dann dürfen sich dort die übrigen Wartenden setzen. Es ist kurz vor neun Uhr am ersten Verhandlungstag im Mordprozess Peter B.
Primär bin ich nicht des Falles wegen ans Landgericht Dresden gekommen, sondern wegen des Schauspiels am Rande. Denn auch das Gericht weist – bei aller rechtlichen Ernsthaftigkeit – Elemente einer öffentlichen Inszenierung wie bei einem Theaterstück auf. Die Rollen sind klar verteilt. Es gibt eine ganz besondere Sprache. Die Zuschauer sitzen gebannt hinter einer Glasscheibe, sind nicht beteiligt, gehören aber trotzdem als repräsentative Öffentlichkeit dazu.
Da ich trotzdem wissen möchte, worum es geht, frage ich eine Frau in meiner Nähe, weshalb sie heute hier ist. Wir stehen beide im Zuschauerraum. Die Verhandlung hat noch nicht begonnen. Die Pressezettel halten noch einige Stühle frei. Die Frau ist sehr betroffen. Sie sagt, sie kenne die Angeklagte und könne sich überhaupt nicht vorstellen, dass sie zu so etwas in der Lage sei. Beinahe kommen ihr die Tränen. Unklar blieb, in welcher Beziehung die Frau zur Angeklagten stand. In der frühen medialen Berichterstattung waren teils spekulative Deutungen zur Reaktion der Angeklagten kursiert, die hier jedoch nicht überprüfbar waren.
Blitzlichtgewitter auf die Angeklagten
Kurz darauf startet der Sprint auf die noch leeren Stühle in der ersten und zweiten Zuschauerreihe. Ein Justizmitarbeiter hat die Pressezettel entfernt. Ich ergattere einen Platz in der Mitte der zweiten Reihe. Beste Sicht auf das Schauspiel. Die Presse hat sich mit den SUVs der Fernseh- und Fotokameras im zentralen Innenbereich des Verhandlungssaals postiert und lauert begierig auf Beute. Ihre Kameraeinstellungen testen die Journalisten einstweilen an Nebenklageanwalt Wilhelm und dem forensischen Psychiater Dr. Lange. Wenig später werden die beiden Angeklagten an ihre Plätze geführt. Das stürmische Blitzlichtgewitter ist auf die Angeklagte Ramona B. und ihren Mitangeklagten Claus T. gerichtet.
Nachdem sich beide gesetzt haben, dreht Ramona B. ihr Gesicht zum Fenster. Jetzt bekommen die Fotojournalisten nur noch Bilder ihres abgewandten Gesichts. Ihr Mitangeklagter lässt sich seine Emotionen jedoch nicht anmerken. Er hält sich weder einen Ordner noch seine Hände vors Gesicht. Der 75-Jährige trägt einen langen grauen Bart und graues Haar.
Vom Unfall mit Fahrerflucht zum heimtückischen Mordfall
Als der Vorsitzende Richter mit den zwei beisitzenden Richtern und den zwei Schöffen den Saal betritt, schwillt das Blitzlichtgewitter noch einmal an. Während die Journalisten bereits stehen, springen alle anderen unisono auf – die Angeklagten mit ihren rechtlichen Vertretern, sämtliche Justizbeamte und die Zuschauer. Zuvor waren im Zuschauerraum bereits unterschiedliche Spekulationen und Theorien zur angeklagten Tat kursiert. Ein unbekannter Dritter als Täter wurde eingeführt. Jemand mutmaßte, es könnte sich um erweiterten Suizid gehandelt haben. Sehnsüchtig warte ich nun auf die Verlesung der Anklageschrift durch die Staatsanwältin. Sobald die Mikrofone auch für die Zuschauer hinter der Glasscheibe hörbar funktionieren, geht es los.
Mit Verlesung der Anklageschrift führte die Staatsanwältin aus, dass das Ehepaar B. ein Einfamilienhaus im beschaulichen Ullendorf, das zur Gemeinde Klipphausen (gelegen etwa auf halbem Weg zwischen Meißen und Dresden) gehört, bewohnt habe. Ramona B. sei 52 Jahre alt; Peter B. 76 Jahre. Er sei Steuerrechtsanwalt und wohnte in Dresden, als er die Angeklagte vor etwa zwei Jahren kennengelernt habe. Relativ schnell hätten sie geheiratet. Er sei in ihr Haus nach Ullendorf gezogen. Eheprobleme seien bis kurz vor der Tat nicht bekannt.
Am Morgen des 27. September 2024, einem Freitag, sei Peter B. wie jeden Morgen zu seiner Joggingrunde aufgebrochen. Eine private Überwachungskamera habe ihn kurz vor 7:30 Uhr beim Laufen gezeigt. Etwa zehn Minuten später sei ihm ein silberfarbener Mercedes GLK gefolgt. Gegen 7:45 Uhr sei Peter B. von einer Joggerin tot am Wegesrand liegend aufgefunden worden. Der schwer Verletzte war zu dem Zeitpunkt nach späterer Einschätzung der Ermittlungsbehörden möglicherweise bereits verstorben. Die Rechtsmedizin habe später bei ihren Untersuchungen festgestellt, dass Peter B. wohl zunächst mit einer Geschwindigkeit von dreißig bis vierzig Kilometern pro Stunde vom Tatfahrzeug angefahren worden sei. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand soll der Mercedes anschließend erneut über den Körper des Opfers gefahren sein. Spätestens zu diesem Zeitpunkt habe die Polizei einen Unfall mit Fahrerflucht ausgeschlossen. Stattdessen wird nun nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wegen Mordes ermittelt. Ramona B. sei die erste Tatverdächtige. Gegen sie erging ein Haftbefehl. Am Morgen des 28. September 2024 sei sie in ihrem Wohnhaus festgenommen worden. Seitdem sitze sie in Untersuchungshaft in der JVA Chemnitz.
Ihr Mitangeklagter Claus T. sei am 2. Oktober 2024 auf der Insel Rügen verhaftet worden, unter dem dringenden Verdacht der Beihilfe zum Mord. Nach der Anklageschrift habe er im Auftrag von Ramona B. den Mercedes beschafft und ihr anschließend als Tatwaffe zur Verfügung gestellt. Demnach sollte der Geländewagen in einer Werkstatt repariert werden, unter dem Vorwand, es habe sich um einen Wildunfall gehandelt. Nach Darstellung der Anklage habe Claus T. den Wagen anschließend als Gegenleistung behalten sollen.
Wer saß hinter dem Steuer des Mercedes?
Nach der Verlesung der Anklageschrift sollen beide Angeklagte kurz verlautbaren, ob sie zu den Vorwürfen Stellung beziehen wollen oder nicht. Die jeweilige Entscheidung sollte lediglich kurz geäußert werden. Beide Seiten gaben an, heute nichts sagen zu wollen, vielleicht jedoch an einem der folgenden Verhandlungstermine. Doch Ramona B. lässt ihren Verteidiger Klein darüber hinaus ein Statement verlesen. Das geriert sich nun im Prinzip als eine Art Zusammenfassung der vorweggenommenen Beweisführung. In dem verlesenen Statement ließ Ramona B. durch ihren Verteidiger vortragen, dass sie die Tat nicht begangen habe und die Verantwortung bei Claus T. sehe. Die Verlaufsauswertung ihrer Handydaten würden ergeben, dass sie sich die gesamte Zeit über im Haus aufgehalten und währenddessen von dort Nachrichten verschickt habe. Zudem sei sie selbst vermögend und hätte einen Mord an ihrem Mann gar nicht nötig gehabt. Claus T. hätte im Gegensatz zu ihr Geldsorgen, seine Arbeiten als Hausmeister im Haus der Eheleute B. hätte er mangelhaft ausgeführt und sei darüber mit Peter B. in Streit geraten, auch über möglichen Schadenersatz. Sie habe Claus T. den Geländewagen besorgen lassen, damit sie erlegtes Wild aus ihrem Jagdrevier abtransportieren könne. Diese Gelegenheit habe Claus T. genutzt, um ihren Mann zu ermorden.
Das Statement wirkte auf den Beobachter zunächst geschlossen und strukturiert. Dennoch bleiben viele Fragen offen: Wenn Claus T. angeblich so unzuverlässig war und Geldsorgen hatte, weshalb gibt ihm Ramona B. eine hohe Summe Bargeld, damit er ihr einen Geländewagen besorgt? Im Testament ihres Mannes soll sie lediglich mit dem Pflichtteil bedacht worden sein. Aus Sicht eines Beobachters warf der Vortrag dennoch Fragen auf, die im Rahmen der Beweisaufnahme zu klären sein werden.
Bei der Frage des Vorsitzenden Richters nach weiteren Wortmeldungen meldete Nebenklageanwalt Wilhelm drei Anträge der Nebenklägerin, der Schwester des Opfers, an. Sie will zum einen die Angeklagte für erbunwürdig erklären lassen. Zum anderen könnte die Anklage gegen Claus T. auch als Mittäterschaft gewertet werden. Zum dritten soll zu den Mordmerkmalen Heimtücke und Habgier noch Grausamkeit aufgrund der Tötungsart gezählt werden. An den folgenden zwölf Verhandlungstagen bis zunächst einschließlich 14. August 2025 wird es nun insbesondere darum gehen, beweissicher herauszufinden, wer sich im Mercedes befand, welche Rolle die Beteiligten spielten und welche Motive zugrunde gelegen haben könnten.
© Dominik Alexander / 2025