Hinweis: Der folgende Text gibt den Ablauf der öffentlichen Hauptverhandlung in zusammenfassender und subjektiver Form wieder. Er beruht auf dem, was im Gerichtssaal öffentlich verhandelt und geäußert wurde, sowie auf den persönlichen Eindrücken des Autors. Gedankliche Einordnungen, Fragen und Hypothesen sind ausdrücklich als solche zu verstehen und stellen keine Tatsachenbehauptungen dar. Der Beitrag trifft keine Feststellungen zur Schuld oder Unschuld des Angeklagten; es gilt die Unschuldsvermutung.
Aktualisierung vom 19. Juni 2026: Der Beitrag wurde redaktionell überarbeitet. Maßgeblich ist ausschließlich die vorliegende Fassung.
Der Babymord-Prozess am Landgericht Dresden wird seit 16. Juni 2026 verhandelt. Marek war noch kein Jahr alt, als er starb. Mit knapp zehn Monaten hatte er bereits so viel Gewalt erfahren, die manch anderer Mensch in seinem ganzen Leben nicht erdulden muss. Wer an seinem Tod Schuld hat, wird das Landgericht Dresden herausfinden müssen. Auf der Anklagebank sitzt jedenfalls der 30-jährige Mann, der am 2. September 2025 auf Marek aufpassen sollte.
In Irland wird am heutigen 16. Juni 2026 Bloomsday gefeiert. Denn an diesem Tag erlebt Leopold Bloom, Protagonist des Romans Ulysses von James Joyce, seine Heimatstadt Dublin. Und wir als Leser erleben es mit ihm. Auf beinahe eintausend Seiten. Was da zwischen zwei Buchdeckeln steht, sind die Eindrücke, die Erfahrungen, die Höhepunkte, die Tiefschläge, die das Leben eines Menschen ausmachen.
Auf so eine Welt konnte Marek noch nicht zurückschauen, denn als Kleinkind nahm er seine Umgebung noch in Augenblicken wahr. Er war auf andere Menschen angewiesen, denn er war wehrlos, schutzbedürftig, noch nicht entscheidungsfähig, sondern völlig abhängig von den Menschen, die ihm am nächsten waren.
Man versteht nicht, was in einem Menschen vorgehen muss, der dazu in der Lage ist, einen Säugling derartig zu misshandeln, dass der an seinen Verletzungen schlussendlich verstirbt. Es gibt Kleinkinder, die viel schreien, scheinbar ohne Anlass. In derartigen Fällen wird empfohlen, ein Kind zu pucken, es also so in Stofftücher einzuwickeln, dass es in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird und sich beruhigt. Vermeintlich sei das gut für das Kind, doch tatsächlich verschafft es den Erziehungsberechtigten mehr Ruhe und damit Zeit für sich selbst.
Verlesung der Anklageschrift gegen Felix M. im Babymord-Prozess
Was auch immer am 2. September 2025 geschehen ist, was also zum Tod des Säuglings führte, soll die Hauptverhandlung zeigen. Gegenwärtig geht die Staatsanwaltschaft nach ihren Ermittlungen jedenfalls von dem aus, was die Staatsanwältin nach Eröffnung der Hauptverhandlung mit der Anklageschrift verlesen hat.
So soll der Beschuldigte Felix M. im Sommer 2025 gemeinsam mit der Kindsmutter von Marek in Dresden-Gorbitz in einer Wohnung gelebt haben. Am mutmaßlichen Tattag sei Marek krank gewesen, habe also zu Hause betreut werden müssen. Bereits zwischen 13. August und 30. August 2025, nachweislich jedoch mindestens am 14. August 2025, habe der Beschuldigte mit stumpfer Gewalt gegen den Kopf des Kindes eingewirkt, so die Staatsanwältin. Der Kopf sei entweder hart auf den Boden oder gegen eine Kante aufgeschlagen. Davon seien zwei Schädelbrüche und ein Hämatom am Auge die Folge gewesen. Der Beschuldigte habe in vollem Bewusstsein darüber, dass die Verletzungen zum Tod des Kindes hätten führen können, gehandelt. Dabei habe er völlige Gleichgültigkeit gegenüber dem wehrlosen Kind an den Tag gelegt.
Schließlich habe der Beschuldigte am 2. September 2025 zwischen 14:00 Uhr und 20:30 Uhr dem Kind erneut schwerste Kopfverletzungen beigebracht, die möglicherweise durch Hin- und Herschütteln des Kopfes entstanden sein könnten sowie mittels eines harten Gegenstandes, mit dem das Kind geschlagen worden sei. Infolgedessen habe Marek Brüche am Kopf und Blutungen erlitten, schließlich einen Atemstillstand. Daraufhin habe der Beschuldigte das Kind ins Bett gelegt.
Im Zuge der Ermittlungen habe sich ergeben, dass das Kind auf den Beschuldigten zunehmend ängstlich reagiert habe. Der Beschuldigte selbst habe sich beim Computerspielen gestört gefühlt. Am mutmaßlichen Tattag habe er schließlich seine Fürsorgepflicht verletzt, habe einen wehrlosen und schutzbedürftigen Menschen mittels grober Misshandlung aus niedrigen Beweggründen getötet. Daher sei Felix M. aufgrund von § 211 Absatz 2 in Verbindung mit § 212 Absatz 2 und § 225 Absatz 1 des Strafgesetzbuches anzuklagen. So die Ausführungen der Staatsanwältin.
Einlassungen des Beschuldigten zu persönlichen Verhältnissen
Auf die Frage des Vorsitzenden, ob sich der Beschuldigte zur eigenen Biographie einlassen wolle, stimmte er zu. Während seiner Aussage gab er sich betont lässig und bewegte sich ab und zu auf dem Stuhl hin und her. Zu seiner Kindheit und Jugend sagte Felix M. zunächst nichts. Zur späteren Frage des Vorsitzenden, dass er darüber doch bereits im Explorationsgespräch mit dem psychiatrischen Sachverständigen Prof. Donix gesprochen habe, konstatierte der Beschuldigte, dass er den Herrn zwar schon einmal gesehen habe, auch, dass sie miteinander gesprochen hätten, doch an konkrete Fragen und Antworten könne er sich nicht erinnern.
Was er länger ausführte, war eine Gefängnisstrafe, aus der er vorzeitig entlassen worden sei, weil seine Kinder ihren Vater notwendig gehabt hätten. Allerdings hielt die Staatsanwältin dem Beschuldigten später vor, dass die Strafe lediglich zurückgesetzt worden sei, da er eine Therapie begonnen, die er allerdings nicht bis zum Ende absolviert habe. Schließlich gab Felix M. noch an, dass das Sorgerecht bei ihm läge; die Kindesmutter habe ein Umgangsrecht. In diesem Zusammenhang gab der Beschuldigte an, dass er die Betreuung durch das Jugendamt als störend empfunden habe.
Zu Alkohol- und Drogenkonsum ließ sich der Beschuldigte relativierend ein, ebenso über seine Beschäftigung mit Onlinespielen. Das Spiel seiner Wahl sei der Battle-Royale-Shooter Apex Legends gewesen, den er jedoch euphemistisch als „Überlebensspiel“ bezeichnete. Er sei da so eine Art „Regulierer“ gewesen und habe zuletzt auch nur noch ein bis zwei Stunden abends gespielt, um einschlafen zu können.
Ab und zu wollte der Beschuldigte Stellung zu den Vorwürfen in der Anklageschrift beziehen, wollte sich erklären. Zuschauer mochten so zuweilen den Eindruck gewinnen, als wollte er sich selbst als Opfer darstellen. Der Vorsitzende machte ihm jedoch deutlich, dass es zunächst nur um seine Person ging und nicht um die ihm vorgeworfene Tat.
© Dominik Alexander / 2026