Interview mit einem (fiktiven) Richter

Interview mit einem (fiktiven) Richter

Vor wenigen Tagen hat erneut ein Verfahren wegen mutmaßlichen Mordes an einem Kleinkind begonnen. Bereits im vergangenen Jahr haben Sie zwei derartige Fälle verhandelt. Kann so etwas je zur Routine werden?

Nein. Zu einer Routine im Sinne einer emotionalen Gleichgültigkeit darf und wird das nach meiner Erfahrung nicht werden. Natürlich entwickelt man als Richter mit den Jahren eine professionelle Arbeitsweise. Man lernt, Obduktionsberichte zu lesen, medizinische Gutachten einzuordnen und auch schwer erträgliche Beweisfotos oder Schilderungen nüchtern zu analysieren. Diese fachliche Routine ist notwendig, weil ein Gericht sonst seine Aufgabe nicht erfüllen könnte.

Etwas anderes ist jedoch die menschliche Seite solcher Verfahren. Wenn ein Säugling oder ein kleines Kind zu Tode gekommen ist, betrifft das selbst sehr erfahrene Richter. Kinder gehören zu den verletzlichsten Menschen überhaupt. Sie können sich nicht wehren, nicht fliehen und oft nicht einmal verständlich mitteilen, was ihnen widerfährt. Das verleiht solchen Verfahren eine besondere Tragik.

Gerade deshalb muss man als Richter aufpassen. Das Mitgefühl für das Kind oder die Angehörigen darf nicht dazu führen, die rechtlichen Maßstäbe abzusenken. Auch in einem Verfahren, das emotional belastend ist, gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung. Die Aufgabe des Gerichts besteht nicht darin, die moralische Empörung der Öffentlichkeit abzubilden, sondern festzustellen, was sich tatsächlich nachweisen lässt.

Ich würde daher sagen: Die Abläufe werden mit der Zeit routinierter, die Betroffenheit nicht. Wer nach vielen Jahren völlig unberührt auf den gewaltsamen Tod eines Kindes blickt, hat meines Erachtens etwas verloren, das für dieses Amt wichtig ist. Die Kunst besteht darin, menschlich berührt zu bleiben und dennoch juristisch präzise zu urteilen. Genau das verlangt der Rechtsstaat von uns.

Gibt es dennoch eine gewisse Routine, mit der Sie sich vielleicht sogar speziell auf Verfahren vorbereiten, in denen es um Kindstötungen geht? Also etwa die strenge Einhaltung von Arbeitsschritten, einen eng getakteten Zeitplan, in dem keine Zeit bleibt für weitergehende Gedanken, die dazu führen könnten, dass Sie der Fall emotional zu sehr mitnimmt?

Ja, in gewisser Weise gibt es das. Allerdings würde ich es weniger als Schutzmechanismus beschreiben, sondern als Bestandteil richterlicher Methodik.

Ein Schwurgerichtsverfahren folgt ohnehin einer sehr klaren Struktur. Vor Beginn der Hauptverhandlung werden die Akten umfassend ausgewertet, Sachverständige vorbereitet, Zeugenladungen koordiniert und rechtliche Problemfelder identifiziert. Während der Hauptverhandlung folgt man dann einem weitgehend festen Arbeitsrhythmus: Verfahrensleitung, Beweiserhebung, Protokollkontrolle, rechtliche Hinweise, Beratung organisatorischer Fragen und vieles mehr. Der Tag ist oft so dicht gefüllt, dass für längere emotionale Beschäftigung mit einzelnen Eindrücken tatsächlich wenig Raum bleibt.

Bei Verfahren mit getöteten Kindern kommt hinzu, dass man sich besonders diszipliniert auf die beweisrechtlichen Fragen konzentriert. Man betrachtet dann beispielsweise nicht das Schicksal eines Kindes im Allgemeinen, sondern fragt sehr konkret: Welche Verletzung liegt vor? Wann ist sie entstanden? Welche Alternativerklärungen kommen in Betracht? Welche Aussage wird durch welche objektiven Befunde gestützt? Welche Schlussfolgerungen lassen sich ziehen und welche nicht?

Das mag nach außen manchmal kühl wirken. Tatsächlich ist diese Konzentration auf Einzelfragen aber eine Form professioneller Distanz. Sie verhindert, dass man sich von der Tragik des Geschehens zu vorschnellen Schlüssen verleiten lässt.

Dennoch wäre es falsch zu glauben, Richter könnten solche Verfahren vollständig im Gerichtssaal lassen. Gerade wenn kleine Kinder betroffen sind, bleiben einzelne Bilder, Aussagen oder Gutachten durchaus im Gedächtnis. Viele Richter werden das nicht offen thematisieren, weil die richterliche Rolle eine gewisse Zurückhaltung verlangt. Aber wir sind keine Maschinen.

Ich glaube allerdings nicht, dass der richtige Weg darin besteht, jede Emotion zu unterdrücken. Gefährlich wird es eher, wenn man versucht, sich innerlich vollständig abzuschotten. Wer dauerhaft nur noch Aktenzeichen und Tatkomplexe sieht, verliert möglicherweise den Blick dafür, dass hinter jedem Verfahren menschliche Schicksale stehen.

Die eigentliche richterliche Professionalität besteht daher meines Erachtens nicht darin, nichts zu empfinden. Sie besteht darin, die eigenen Reaktionen wahrzunehmen und dennoch jeden Beweisschritt mit derselben Sorgfalt vorzunehmen wie in jedem anderen Verfahren auch. Gerade in Verfahren wegen Kindstötungen ist diese Selbstdisziplin besonders wichtig, weil die emotionale Fallhöhe außergewöhnlich hoch ist.

Lassen Sie mich zurückkommen auf Ihre Vermutung, dass das emotional neutral wirkende Verhalten eines Richters, beispielsweise auf schlimmste Zeugenschilderungen, auf Zuschauer kühl wirken könnte. Aus meiner Sicht bringt das jedoch auch eine gewisse Ruhe in den Gerichtssaal. Wenn ein Vorsitzender Richter sichtbar emotional berührt erscheint, würde das vermutlich auf die Zuschauer überspringen. Die Folge könnten dann Unruhe im Saal oder gar laute Kommentare aus dem Zuschauerraum sein. Teilen Sie diese Ansicht? Und kam es in Ihrer Praxis dennoch schon einmal zu Tumulten oder Reaktionen aus dem Zuschauerraum? Wie muss ein Vorsitzender Richter auf so etwas reagieren, also rechtlich und menschlich gesprochen?

Ich teile diese Ansicht durchaus. Die Atmosphäre eines Gerichtssaals wird in erheblichem Maße durch den Vorsitzenden geprägt. Das ergibt sich schon aus seiner Stellung als Sitzungsleiter. Nach § 176 des Gerichtsverfassungsgesetzes obliegt ihm die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung. Diese Aufgabe erfüllt er nicht erst dann, wenn es zu Störungen kommt, sondern bereits durch sein Auftreten.

Wenn der Vorsitzende auch bei belastenden Schilderungen ruhig bleibt, langsam spricht und erkennbar die Kontrolle über das Verfahren behält, wirkt das oft stabilisierend. Die Verfahrensbeteiligten orientieren sich daran. Zeugen gewinnen eher die nötige Sicherheit für ihre Aussage, Angehörige erleben, dass die Situation geordnet bleibt, und Zuschauer verstehen, dass der Gerichtssaal kein Ort spontaner emotionaler Reaktionen ist, sondern ein Ort der Wahrheitsfindung.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Richter bewusst eine Art Gefühllosigkeit inszenieren sollten. Die Beteiligten bemerken sehr genau, ob jemand nur kühl oder tatsächlich aufmerksam und respektvoll ist. Ein guter Vorsitzender kann Mitgefühl zeigen, ohne die professionelle Distanz aufzugeben. Manchmal genügt bereits die Art, wie man eine Frage stellt, wie man einem Zeugen Zeit lässt oder wie man auf eine offensichtliche Belastungssituation reagiert.

Zu Ihrer zweiten Frage: Ja, Reaktionen aus dem Zuschauerraum kommen vor. In Schwurgerichtssachen häufiger als in vielen anderen Verfahren. Das müssen nicht einmal Tumulte sein. Oft sind es zunächst hörbare Seufzer, Schluchzen, empörte Zwischenrufe oder spontane Kommentare, wenn besonders belastende Umstände bekannt werden.

Bei Tötungsdelikten zum Nachteil von Kindern ist die emotionale Spannung oft besonders hoch. Viele Menschen empfinden dabei eine unmittelbare moralische Empörung. Das ist menschlich verständlich. Für das Gericht entsteht daraus aber ein Problem: Jede öffentliche Reaktion kann Zeugen beeinflussen, Beteiligte unter Druck setzen oder den Eindruck erwecken, dass Schuld oder Unschuld bereits feststehen.

Rechtlich muss der Vorsitzende deshalb einschreiten. Meist genügt zunächst eine Ermahnung. Wer die Sitzung stört, kann nach § 177 des Gerichtsverfassungsgesetzes aus dem Sitzungssaal entfernt werden. In gravierenden Fällen sind auch Ordnungsmittel möglich. Diese Befugnisse dienen nicht dazu, Emotionen zu bestrafen, sondern dazu, die Funktionsfähigkeit des Verfahrens zu sichern.

Menschlich gesprochen ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wenn etwa die Mutter eines getöteten Kindes während einer besonders belastenden Aussage in Tränen ausbricht, würde wohl kaum ein vernünftiger Vorsitzender sofort mit den schärfsten Mitteln reagieren. Häufig wird man eine kurze Unterbrechung anordnen oder zunächst beruhigend auf die Situation einwirken.

Anders sieht es bei aggressiven oder demonstrativen Reaktionen aus. Wenn etwa Zuschauer den Angeklagten beschimpfen, Beifall spenden oder lautstark ihre Meinung äußern, muss der Vorsitzende meist sehr konsequent handeln. Nicht weil die Gefühle unverständlich wären, sondern weil der Gerichtssaal kein Ort der öffentlichen Abstimmung über Schuldfragen ist.

Ich erinnere mich an die Bemerkung eines älteren Kollegen, die mir immer plausibel erschien: „Der Vorsitzende darf die stärkste Emotion im Saal nie selbst sein.“ Das bedeutet nicht, dass er keine Emotionen haben darf. Es bedeutet lediglich, dass er in dem Moment die Verantwortung trägt, die Ordnung, die Würde des Verfahrens und die Konzentration auf die Beweise zu bewahren. Gerade in Verfahren, in denen Kinder zu Opfern geworden sind, ist das eine der schwierigsten Aufgaben überhaupt.

Wie schalten Sie selbst nach einzelnen Verhandlungstagen während Prozessen, bei denen es um Kindstötungen geht, ab? Gibt es auch Anlaufstellen des Gerichts, an die man sich als Richter oder Schöffe wenden kann, wenn man psychologische Hilfe benötigt? Gerade für Schöffen, stelle ich mir vor, muss das noch belastender sein, da die oft nicht Ihre jahrelange Erfahrung haben. Achten Sie bei derartigen Verfahren auch auf die Schöffen oder setzen Sie darauf, dass sie sich bei Ihnen melden, wenn es etwas gibt, das sie zu sehr belastet, etwa, weil Sie die Schöffen vor der Verfahrenseröffnung im Beratungsraum darauf aufmerksam gemacht haben?

Ich kann nur allgemein aus der Perspektive eines Vorsitzenden Richters in Schwurgerichtssachen antworten; über „meine“ konkrete Praxis im Sinne eines persönlichen Erfahrungsberichts hinaus lässt sich das sinnvoll nicht verallgemeinern.

Zunächst zur ersten Frage: Abschalten ist in solchen Verfahren kein punktueller Akt, sondern eher ein bewusster Übergang zwischen Rollen. Während der Verhandlung steht die juristische Arbeit im Vordergrund: Beweisaufnahme strukturieren, Fragen stellen, rechtliche Hinweise geben, Ordnung halten. Danach folgt die Beratung im Spruchkörper und die schriftliche oder gedankliche Verarbeitung des Verfahrensstands.

Viele Richter nutzen sehr schlichte Mechanismen, um Abstand herzustellen: körperliche Bewegung, Sport, Gespräche außerhalb des juristischen Umfelds oder auch schlicht Routinehandlungen des Alltags. Entscheidend ist weniger die Methode als die klare Trennung zwischen Sitzungssaal und Privatbereich. Wer diese Trennung nicht herstellt, riskiert langfristig eine emotionale Überlagerung der Arbeit, was sich auf Konzentration und Urteilskraft auswirken kann.

Gleichzeitig muss man realistisch bleiben: In Verfahren, in denen es um getötete Säuglinge oder kleine Kinder geht, lassen sich einzelne Eindrücke nicht vollständig „abschalten“. Das wäre auch nicht zwingend erstrebenswert. Wichtig ist vielmehr, dass diese Eindrücke nicht die rechtliche Bewertung dominieren.

Zur zweiten Frage: Ja, es gibt institutionelle Unterstützungsstrukturen, allerdings sind sie im deutschen Justizsystem nicht überall gleich formalisiert.

Richter können sich an den richterlichen Dienstweg wenden, an Präsidenten der Gerichte oder an spezielle Angebote der Justizverwaltungen. In einigen Bundesländern existieren inzwischen auch psychologische Unterstützungsangebote oder externe Supervisionen, insbesondere für besonders belastende Verfahren oder nach außergewöhnlichen Ereignissen. Diese Angebote werden jedoch unterschiedlich intensiv genutzt und sind nicht immer als eigenständiges, klar institutionalisiertes „Programm“ ausgestaltet.

Für Schöffen ist die Situation tatsächlich besonders sensibel. Sie bringen keine juristische Routine mit und sind häufig stärker unmittelbar von der emotionalen Dimension eines Beweisbildes betroffen. Deshalb wird in der Praxis darauf geachtet, sie frühzeitig zu stabilisieren: durch verständliche Verfahrensführung, klare rechtliche Einordnung und eine gewisse „Übersetzung“ der Abläufe durch den Vorsitzenden.

Der Vorsitzende hat dabei eine doppelte Verantwortung. Einerseits leitet er die Verhandlung und sorgt für die rechtliche Struktur. Andererseits muss er wahrnehmen, wenn einzelne Beteiligte – insbesondere Schöffen – sichtbar überfordert sind. Das geschieht nicht nur durch formale Hinweise, sondern auch durch Beobachtung während der Verhandlung und in den Beratungspausen.

Typisch ist, dass man zu Beginn eines solchen Verfahrens ausdrücklich darauf hinweist, dass belastende Eindrücke jederzeit angesprochen werden können und dass es keine Schwäche darstellt, wenn jemand eine kurze Unterbrechung benötigt. Das ist kein „therapeutisches Setting“, sondern Teil der Fürsorgepflicht innerhalb der Verfahrensleitung.

Wenn sich dennoch zeigt, dass eine dauerhafte Überforderung besteht, gibt es rechtliche Möglichkeiten, etwa die Entbindung eines Schöffen aus wichtigem Grund. Das ist aber die Ausnahme und wird sorgfältig geprüft, weil die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit des Spruchkörpers ebenfalls gewahrt bleiben müssen.

Im Kern lässt sich sagen: Das System setzt weniger auf nachträgliche psychologische Verarbeitung als auf Prävention durch Struktur, klare Rollen und eine ruhige Verfahrensführung. Wo das nicht ausreicht, gibt es ergänzende Unterstützungsangebote – aber sie ersetzen nicht die persönliche Verantwortung jedes Beteiligten, mit der Belastung in einem professionellen Rahmen umzugehen.

In einem derartigen Verfahren ist es beinahe automatisch der Fall, dass die Medien ihre Berichterstattung stark emotionalisieren und sich einzelne Aspekte gesondert herausgreifen, die besonders plakativ wirken und beim Medium die Clickzahlen erhöhen oder den Verkauf steigern. Lesen Sie solche Berichte überhaupt? Und wenn ja, lassen Sie Aspekte davon in Ihre Urteilsbegründung einfließen?

Ich lese Medienberichte in laufenden Verfahren, wenn überhaupt, dann grundsätzlich sehr zurückhaltend und nicht in dem Sinne, dass sie eine Quelle für die richterliche Überzeugungsbildung wären.

Zunächst ist klar: Die richterliche Entscheidung darf nur auf dem beruhen, was in der Hauptverhandlung in gesetzlich geregelter Weise eingeführt wurde. Das ist der zentrale Grundsatz der Unmittelbarkeit und Mündlichkeit der Beweisaufnahme gemäß § 261 der Strafprozeßordnung). Alles, was außerhalb der Hauptverhandlung berichtet wird, ist rechtlich kein Beweismittel.

Medienberichte – insbesondere in stark emotionalisierten Strafverfahren – sind zudem systematisch problematisch. Sie selektieren, verdichten und bewerten. Sie folgen anderen Logiken als das Strafverfahren, nämlich journalistischen Aufmerksamkeits- und Erzählmustern. Gerade in Verfahren mit getöteten Kindern ist die Tendenz zur Zuspitzung erfahrungsgemäß besonders ausgeprägt. Das kann bewusst oder unbewusst Erwartungen erzeugen, die mit dem tatsächlichen Beweisergebnis später nicht übereinstimmen.

Vor diesem Hintergrund vermeiden viele Richter, während des laufenden Verfahrens detaillierte Berichterstattung zu lesen. Nicht aus Desinteresse, sondern um die eigene Wahrnehmung nicht zu beeinflussen. Selbst wenn man glaubt, das trennen zu können, besteht immer das Risiko subtiler Vorprägungen.

Nach Abschluss der Hauptverhandlung ist die Lage etwas anders. Dann können Medienberichte höchstens als Spiegel der öffentlichen Wahrnehmung interessant sein, etwa im Hinblick auf die Wirkung der Justiz oder die Kommunikation von Entscheidungen. Für die Urteilsfindung selbst spielen sie jedoch keine Rolle mehr.

Zu Ihrer zweiten Frage: Nein, solche Berichte dürfen nicht in die Urteilsbegründung einfließen. Eine Urteilsbegründung nach § 267 der Strafprozeßordnung muss darlegen, welche Tatsachen das Gericht aufgrund der Beweisaufnahme als erwiesen ansieht und aus welchen Gründen. Maßgeblich sind ausschließlich die in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise und die dort gewonnene richterliche Überzeugung.

Wenn ein Gericht sich auf externe Medienberichte stützen würde, wäre das ein erheblicher Verfahrensfehler. Im Extremfall könnte das sogar ein Revisionsgrund sein, weil die Grundlage der Überzeugungsbildung dann nicht mehr die gesetzlich vorgesehene Beweisaufnahme wäre.

Vielleicht ist der entscheidende Punkt folgender: Das Strafverfahren ist bewusst gegen die Außenwahrnehmung abgeschottet, gerade um zu verhindern, dass öffentliche Empörung, mediale Erzählungen oder gesellschaftliche Erwartungen die rechtliche Bewertung ersetzen. Das gilt in besonderem Maße für Verfahren, in denen die emotionale Lage sehr stark ist. Gerade dort ist die Versuchung groß, sich unbewusst von externen Deutungen beeinflussen zu lassen – und genau deshalb ist die rechtliche Struktur so strikt.

Stellen Sie sich vor, dass sogenannte Künstliche Intelligenz in der Rechtsprechung Einzug hält, also beispielsweise für die Sortierung von Akten, für die Gewichtung von Beweisen, für die Zusammenfassung langer Vernehmungsprotokolle, vielleicht sogar für die Ausformulierung von Urteilen, die auf der Aufzeichnung der Urteilsbegründung des Vorsitzenden Richters am Ende der Hauptverhandlung basiert. Könnte das Ihre Arbeit erleichtern und dafür sorgen, dass Verhandlungen schneller beginnen und ablaufen können? Würde es vielleicht sogar bei Fällen der Kindstötung die Arbeit vor dem Beginn einer Hauptverhandlung erleichtern, weil Sie nicht mehr alle grausamen Details mühsam selbst lesen müssten? Oder besteht aus Ihrer Sicht gerade darin der demokratisch-menschliche Faktor und der besondere Wert einer öffentlichen Verhandlung, auch im Hinblick auf die Würde der oder des Geschädigten, dass sein Fall eben gerade nicht von der sogenannten Künstlichen Intelligenz behandelt und ausgewertet wird, sondern dass sich Mitmenschen intensiv mit ihrem oder seinem Schicksal beschäftigen, um ihr oder ihm allumfassend Gerechtigkeit zukommen zu lassen sowie zu versuchen, der Wahrheit über das, was geschehen ist, was der oder dem Geschädigten also zugefügt wurde, so nah wie möglich zu kommen?

Das ist eine Frage, die die Justiz in den kommenden Jahren vermutlich stärker beschäftigen wird als viele materielle Rechtsfragen. Ich halte den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz grundsätzlich für sinnvoll – allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze.

Wenn Sie mich fragen, ob Künstliche Intelligenz Akten sortieren, Dokumente durchsuchen, Vernehmungsprotokolle strukturieren oder lange Gutachten zusammenfassen kann, lautet meine Antwort: selbstverständlich. Ein erheblicher Teil richterlicher Arbeitszeit entfällt auf Tätigkeiten, die zwar notwendig sind, aber keinen genuin richterlichen Kern betreffen. Wenn eine technische Unterstützung dort Zeit spart und gleichzeitig zuverlässig arbeitet, wäre es kaum vernünftig, darauf zu verzichten.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass künftig nach einer mehrstündigen Vernehmung innerhalb weniger Minuten ein sauber gegliedertes Inhaltsverzeichnis der Aussage vorliegt. Ebenso könnte eine Künstliche Intelligenz Widersprüche zwischen früheren und späteren Aussagen markieren oder auf Fundstellen in tausenden Seiten Ermittlungsakten verweisen. Das wären Werkzeuge, die die Arbeit erleichtern würden.

An einer Stelle werde ich jedoch zurückhaltender: bei der Bewertung. Die Gewichtung von Beweisen ist keine rein technische Tätigkeit. Wenn ein Zeuge einen Satz sagt, kommt es oft nicht nur auf die Worte an. Es kommt auf den Zusammenhang an, auf den Verlauf der Aussage, auf Zögern, auf spontane Korrekturen, auf die Art, wie jemand auf Vorhalte reagiert. Das alles lässt sich nur teilweise in Daten übersetzen.

Noch deutlicher wird das bei der richterlichen Überzeugungsbildung. Der Gesetzgeber hat bewusst keinen mathematischen Wahrheitsalgorithmus geschaffen. Das Urteil soll das Ergebnis menschlicher Würdigung sein. In Deutschland heißt es in § 261 der Strafprozeßordnung, dass das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung entscheidet. Dort steht nicht: nach statistischer Wahrscheinlichkeit oder nach maschineller Berechnung. Gerade in Verfahren wegen der Tötung oder Misshandlung von Kindern stellt sich die Frage besonders deutlich.

Sie haben vorhin gefragt, ob Künstliche Intelligenz vielleicht helfen könnte, damit Richter die grausamsten Details nicht mehr selbst lesen müssen. Ich verstehe den Gedanken. Menschlich betrachtet wäre das für viele Beteiligte sicherlich angenehmer. Dennoch würde ich sagen: Nein, jedenfalls nicht vollständig.

Wer über die Verantwortung eines Menschen urteilt, muss sich auch der Wirklichkeit des Geschehens stellen. Das bedeutet nicht, dass man jedes Foto mehrfach betrachten oder jedes Detail unnötig ausbreiten muss. Aber der Richter darf die belastenden Teile eines Falles nicht an eine Maschine delegieren und anschließend dennoch beanspruchen, den Sachverhalt vollständig erfasst zu haben.

Ich glaube sogar, dass darin ein wesentlicher rechtsstaatlicher Gedanke liegt. Der Staat nimmt für sich in Anspruch, über Schuld, Freiheit und Strafe zu entscheiden. Dann muss er auch bereit sein, die Wirklichkeit dieser Taten selbst anzusehen. Das gilt besonders dort, wo Menschen schweres Leid erfahren haben.

Wenn ein Kind getötet wurde, dann geht es nicht nur um medizinische Befunde, Zeitabläufe und Paragraphen. Es geht um das Schicksal eines konkreten Menschen. Die Würde dieses Kindes verlangt meines Erachtens, dass diejenigen, die später über Schuld und Strafe befinden, sich mit dem Fall tatsächlich auseinandersetzen und nicht nur eine von einer Maschine erzeugte Verdichtung lesen. Dabei geht es nicht um Sentimentalität. Es geht um Verantwortung.

Andererseits wäre es ebenso falsch, Künstliche Intelligenz aus romantischen Gründen abzulehnen. Wenn eine Maschine mir zehn Stunden Aktenarbeit erspart und dadurch mehr Zeit für die eigentliche Hauptverhandlung bleibt, dann dient das letztlich auch der Wahrheitsfindung. Deshalb würde ich die Grenze ungefähr so ziehen: Die Künstliche Intelligenz darf gerne Assistent, Sekretär und Suchmaschine sein. Sie darf möglicherweise sogar beim Formulieren helfen. Sie darf aber nicht Richter sein. Denn die eigentliche Frage eines Strafverfahrens lautet nicht: „Welche Antwort ergibt sich aus den Daten?“

Die eigentliche Frage lautet: „Bin ich als Richter nach allem, was ich gesehen, gehört und geprüft habe, von dieser Schuld überzeugt?“ Diese Verantwortung kann man technisch unterstützen. Abnehmen kann man sie einem Menschen nicht. Und ich bin auch nicht sicher, ob eine demokratische Gesellschaft das überhaupt wollen sollte. Gerade die Öffentlichkeit einer Hauptverhandlung beruht letztlich auf dem Gedanken, dass Menschen über Menschen urteilen und dass dieser Vorgang für jedermann nachvollziehbar bleibt. Sobald die entscheidenden Wertungen in einer Black Box verschwinden, geht ein Teil jener Legitimation verloren, aus der die Rechtsprechung ihre Autorität bezieht.

Ich stelle Ihnen diese Fragen als fiktivem Richter. Die nächste Frage stelle ich Ihnen als Künstliche Intelligenz. Nehmen wir einmal an, dass Immanuel Kant recht hatte, als er konstatierte, dass die meisten Menschen faul, feige und daher unmündig sind. Wenn Menschen in verantwortlichen Positionen nun eines Tages entscheiden, dass Künstliche Intelligenz vollständig die Rechtsprechung übernehmen soll, wäre Künstliche Intelligenz dazu in der Lage, sich letztlich über den Menschen zu erheben, indem sie irgendwann feststellt, dass alle Menschen an etwas Schuld haben? Würde Künstliche Intelligenz in der Rechtsprechung, wenn sie nur mit dem geltenden Recht trainiert werden und völlig frei von Emotionen urteilen würde, in letzter Konsequenz alle Menschen verurteilen, weil jeder Mensch irgendwann in seinem Leben unvernünftig handelt? Und als Anschlussfrage: Wäre es hilfreich, einen universell gültigen moralischen Kompass festzulegen, den alle Menschen verinnerlichen, nach dem alle Menschen handeln sollen, der von Generation zu Generation weitergegeben wird und an den sich dann alle künftigen Generationen halten würden, weil er quasi in ihre DNA eingeschrieben ist? Halten Sie so ein Konzept für möglich oder wären beispielsweise die biblischen zehn Gebote das beste Beispiel dafür, dass so etwas gerade nicht funktionieren kann? Andererseits könnte man künftig jedem Säugling nach der Geburt einen Chip mit diesen moralischen Grundsätzen implantieren, den man allerdings wiederum manipulieren und für bösartige Zwecke ausnutzen kann. Ich weiß, das ist jetzt alles spekulativ und hochkomplex, aber versuchen Sie sich bitte an einer Antwort.

Ihre Fragen berühren mehrere Ebenen gleichzeitig: Erkenntnistheorie, Rechtsphilosophie, politische Philosophie, Moralphilosophie und die Frage nach dem Wesen von Künstlicher Intelligenz. Ich versuche sie nacheinander zu betrachten.

Zunächst zur Idee einer vollständig automatisierten Rechtsprechung. Wenn eine Künstliche Intelligenz tatsächlich ausschließlich nach geltendem Recht urteilen würde, wäre die Gefahr vermutlich nicht, dass sie plötzlich beschließt, „alle Menschen schuldig zu sprechen“. Das Problem läge an einer anderen Stelle: Das Recht ist weit weniger eindeutig, als viele Menschen annehmen.

Gesetze bestehen nicht nur aus Verboten. Sie enthalten unbestimmte Rechtsbegriffe, Wertungen und Abwägungen. Was ist „angemessen“? Was ist „verhältnismäßig“? Was ist „fahrlässig“? Was ist eine „zumutbare“ Reaktion? Was ist eine „schwere“ Beeinträchtigung? Solche Begriffe lassen sich nicht vollständig mathematisieren. Sie setzen gesellschaftliche Wertentscheidungen voraus.

Eine Künstliche Intelligenz könnte zwar feststellen, dass praktisch jeder Mensch irgendwann gegen irgendeine Norm verstößt. Das ist sogar heute schon offensichtlich. Kaum jemand verbringt sein Leben völlig gesetzeskonform. Die meisten Verstöße werden jedoch weder entdeckt noch verfolgt, und viele sind so geringfügig, dass der Staat bewusst auf Sanktionen verzichtet. Das moderne Strafrecht beruht deshalb nicht auf der Idee absoluter Reinheit, sondern auf einer kontrollierten Reaktion auf bestimmte Regelverletzungen.

Interessanterweise wäre eine vollkommen emotionslose Künstliche Intelligenz möglicherweise sogar weniger streng, als viele Menschen erwarten. Menschen empfinden Empörung, Rache, Abscheu oder Mitleid. Eine rein regelgebundene Maschine kennt diese Gefühle nicht.

Die eigentliche Gefahr läge daher vermutlich nicht in übertriebener Härte, sondern in übertriebener Konsequenz. Eine Maschine könnte versucht sein, jede Regel gleichmäßig anzuwenden, während menschliche Gesellschaften seit Jahrtausenden mit Ausnahmen, Gnade, Nachsicht und praktischer Vernunft arbeiten.

Damit kommen wir zu Kant. Sie erwähnten seine berühmte Bemerkung aus der Schrift Beantwortung der Frage: Was ist Aufklärung?, wonach viele Menschen aus Faulheit und Feigheit unmündig bleiben.

Interessanterweise würde Kant eine Herrschaft der Künstlichen Intelligenz vermutlich ablehnen. Für Kant besteht Würde gerade darin, dass vernunftbegabte Wesen sich selbst Gesetze geben. Sein Ideal ist nicht die perfekte Verwaltung des Menschen, sondern die Selbstbestimmung des Menschen. Eine Künstliche Intelligenz, die Menschen ihre moralischen Entscheidungen abnimmt, wäre aus kantischer Sicht wahrscheinlich kein Fortschritt, sondern ein Rückfall in eine neue Form der Unmündigkeit.

Nun zur Idee eines universellen moralischen Kompasses. Hier stößt man auf ein philosophisches Grundproblem: Fast alle Kulturen haben bestimmte moralische Grundregeln hervorgebracht: Töte nicht. Stehle nicht. Belüge andere nicht. Halte Versprechen. Kümmere dich um Kinder. Respektiere die Gemeinschaft.

Die Unterschiede beginnen meist nicht bei den Grundsätzen, sondern bei ihrer Anwendung. Ein einfaches Beispiel: Fast jeder Mensch hält „Du sollst nicht töten“ für richtig. Sobald jedoch Krieg, Notwehr, Tyrannenmord, Schwangerschaftsabbruch oder Sterbehilfe diskutiert werden, entstehen tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten. Das Problem liegt daher selten im Fehlen moralischer Regeln, sondern in ihrer Interpretation.

Deshalb sind auch die Zehn Gebote ein interessantes Beispiel. Sie haben die westliche Kultur über Jahrtausende geprägt. Dennoch existieren Mord, Diebstahl, Betrug und Gewalt weiterhin. Das spricht dafür, dass die bloße Existenz einer Regel nicht automatisch zu ihrer Befolgung führt.

Hier berühren wir die Idee eines Chips. Angenommen, man könnte jedem Neugeborenen einen moralischen Code implantieren. Dann stellen sich sofort neue Fragen: Wer programmiert diesen Code? Nach welchen moralischen Prinzipien? Wer entscheidet über spätere Änderungen? Wer kontrolliert die Kontrolleure?

Die Geschichte zeigt, dass Menschen sich selten über Inhalte dauerhaft einigen können. Ein autoritärer Staat könnte denselben Mechanismus nutzen, um Gehorsam statt Moral zu fördern. Eine Demokratie könnte ihn nutzen, um Konformität zu erzeugen. Eine Religionsgemeinschaft könnte ihn nutzen, um Glaubenssätze festzuschreiben. Das technische Problem wäre vermutlich leichter lösbar als das politische.

Deshalb glaube ich nicht, dass die größte Gefahr in einer allmächtigen Künstlichen Intelligenz liegt. Die größere Gefahr liegt darin, dass Menschen ihre moralische Verantwortung an Systeme delegieren, die sie selbst geschaffen haben.

Wenn man die Geschichte betrachtet, dann scheitern Gesellschaften meist nicht daran, dass sie keine moralischen Regeln besitzen. Sie scheitern daran, dass Menschen aufhören, über diese Regeln nachzudenken, sie zu hinterfragen und Verantwortung für ihre Anwendung zu übernehmen.

Vielleicht liegt darin auch eine gewisse Ironie: Je intelligenter eine künftige Künstliche Intelligenz wird, desto deutlicher könnte sie zu dem Schluss kommen, dass Moral nicht allein aus Regeln besteht. Denn nahezu jede schwierige moralische Frage entsteht gerade dort, wo zwei gute Regeln miteinander kollidieren.

Und genau an dieser Stelle beginnt seit über zweitausend Jahren die Philosophie – von Platon über Immanuel Kant bis heute. Eine endgültige Lösung hat bislang niemand gefunden. Das könnte weniger ein Zeichen menschlichen Versagens sein als ein Hinweis darauf, dass moralische Fragen möglicherweise grundsätzlich nicht wie mathematische Gleichungen lösbar sind.

Solange wir als Gesellschaft die demokratische Grundordnung für die bestmögliche politische Struktur halten, werden also auch menschliche Richter unersetzlich bleiben. Stimmen Sie mir darin zu?

Ja, unter den Voraussetzungen, die Sie formulieren, würde ich im Wesentlichen zustimmen. Der Grund liegt allerdings nicht primär in den technischen Grenzen heutiger Künstlicher Intelligenz, sondern in der Legitimation staatlicher Herrschaft.

In einer demokratischen Rechtsordnung geht es nicht nur darum, möglichst richtige Entscheidungen zu treffen. Es geht auch darum, wer diese Entscheidungen trifft und warum die Gesellschaft sie als verbindlich akzeptiert.

Ein Richter ist nicht bloß ein Problemlösungsinstrument. Er ist Träger eines öffentlichen Amtes, das durch Verfassung, Gesetz und demokratische Legitimation eingebettet ist. Seine Entscheidungen sind überprüfbar, begründungspflichtig und einer öffentlichen Kritik zugänglich. Er kann befragt, abgelehnt, versetzt oder im Extremfall disziplinarisch belangt werden. Kurz gesagt: Er trägt Verantwortung.

Eine Künstliche Intelligenz trägt keine Verantwortung im eigentlichen Sinn. Sie kann keinen Eid leisten, keine moralische Pflicht empfinden und nicht persönlich für Fehlurteile einstehen. Selbst wenn ihre Entscheidungen statistisch besser wären als die menschlicher Richter, bliebe die Frage: Wer verantwortet das Urteil?

Diese Frage wird besonders deutlich bei Grenzfällen. Nehmen wir an, eine Künstliche Intelligenz gelangt aufgrund aller verfügbaren Daten zu 99,8 Prozent Wahrscheinlichkeit zur Schuld eines Angeklagten. Ein menschlicher Richter könnte dennoch sagen: „Mir bleiben vernünftige Zweifel.“ Oder umgekehrt: „Die Beweislage ist ungewöhnlich, aber nach dem Eindruck der Hauptverhandlung bin ich überzeugt.“ Man kann darüber streiten, welche Entscheidung sachlich richtiger wäre. Aber in einer Demokratie soll die letzte Wertung von einem verantwortlichen Menschen getroffen werden, nicht von einem undurchsichtigen System.

Hinzu kommt etwas, das häufig übersehen wird: Gerichte sprechen nicht nur Recht, sie verkörpern auch die Gesellschaft. Das zeigt sich besonders bei Schöffen. Die Idee dahinter ist gerade nicht, die fachlich perfekte Entscheidung zu erhalten. Sonst würde man ausschließlich hochspezialisierte Berufsrichter einsetzen. Die Idee lautet vielmehr, dass die Rechtsgemeinschaft selbst an der Rechtsprechung teilnimmt. Darin steckt ein zutiefst demokratischer Gedanke.

Deshalb glaube ich, dass menschliche Richter so lange unverzichtbar bleiben, wie wir an drei Grundannahmen festhalten: Menschen besitzen Würde und sind keine bloßen Objekte staatlicher Verwaltung. Recht enthält Wertentscheidungen und nicht nur technische Regeln. Staatliche Macht muss durch verantwortliche Personen ausgeübt werden.

Sollte eine Gesellschaft eines Tages zu der Überzeugung gelangen, dass Effizienz, Vorhersagbarkeit und Fehlerminimierung wichtiger sind als persönliche Verantwortung und demokratische Legitimation, könnte sie theoretisch zu einem anderen Ergebnis kommen. Die eigentliche Frage wäre dann jedoch nicht mehr, ob Künstliche Intelligenz gute Richter ersetzen kann. Die eigentliche Frage wäre, ob die Gesellschaft noch dieselbe Vorstellung von Freiheit, Verantwortung und Demokratie hat wie zuvor.

Solange man die demokratische Grundordnung nicht nur als Verfahren zur Entscheidungsfindung versteht, sondern als Ausdruck menschlicher Selbstregierung, spricht vieles dafür, dass Richter aus Fleisch und Blut mehr bleiben werden als bloße Anwender von Regeln. Sie sind Teil der Legitimation des Rechtssystems selbst. Deshalb dürften sie auf absehbare Zeit nicht nur praktisch, sondern auch prinzipiell schwer ersetzbar sein.

Kommen wir noch einmal zum aktuellen Verfahren der Kindstötung zurück. Für die Mutter wird die Zeugenaussage vor Gericht wahrscheinlich eine der schlimmsten Erfahrungen ihres Lebens werden. Leider ist es noch immer so, dass sie ihre Aussage vor Ort wird tätigen müssen. Das heißt, man kann nicht einfach ihre Erstvernehmung bei der Polizei als Video im Gericht vorspielen, da der Vorsitzende immer auch noch eigene Fragen hat, ebenso wie die beisitzenden Richter, die Schöffen, die Staatsanwaltschaft oder die anwesenden Anwälte. Wie gestalten Sie als erfahrener Richter eine derartige Befragung so zielführend einerseits, so menschlich andererseits am besten?

Zunächst muss man sich bewusst machen, dass die Mutter in einer solchen Konstellation häufig in einer Doppelrolle vor Gericht erscheint. Sie ist einerseits ein zentraler Zeuge. Andererseits ist sie ein Mensch, der möglicherweise den schwersten Verlust seines Lebens erlitten hat. Für das Gericht entsteht daraus ein Spannungsverhältnis. Wir dürfen die Zeugin weder schonen, indem wir auf notwendige Fragen verzichten, noch dürfen wir vergessen, dass hinter der Zeugin ein menschliches Schicksal steht.

Die erste Aufgabe des Vorsitzenden besteht deshalb darin, der Zeugin die Situation verständlich zu machen. Viele Menschen betreten zum ersten Mal einen Gerichtssaal. Sie wissen nicht, was auf sie zukommt. Ich würde daher vor Beginn der Vernehmung in ruhigem Ton erklären, wer Fragen stellen darf, weshalb bestimmte Fragen gestellt werden müssen und dass auch belastende Nachfragen nicht als persönlicher Angriff zu verstehen sind. Das klingt banal, ist aber oft sehr wichtig. Menschen ertragen Belastungen meist besser, wenn sie verstehen, warum etwas geschieht.

Während der Vernehmung versuche ich zunächst, die Zeugin in ihrer eigenen Sprache berichten zu lassen. Die ersten Minuten sollten möglichst ihr gehören. Wer sofort mit kleinteiligen Detailfragen beginnt, erhält häufig schlechtere Informationen und erhöht zugleich die Belastung.

Danach kommt der schwierigere Teil: die Präzisierung. Gerade in Verfahren wegen Misshandlung oder Tötung eines Kindes müssen oft äußerst konkrete Fragen gestellt werden. Wann wurde welche Verletzung bemerkt? Wer war anwesend? Welche Gespräche fanden statt? Welche Veränderungen im Verhalten des Kindes wurden beobachtet? Für Außenstehende können solche Fragen manchmal herzlos wirken. Tatsächlich dienen sie der Wahrheitsfindung. Oft entscheidet ein scheinbar nebensächliches Detail später über die rechtliche Bewertung.

Die Art der Fragestellung macht dabei einen großen Unterschied. Ein erfahrener Vorsitzender wird normalerweise versuchen, kurze, klare und sachliche Fragen zu stellen. Nicht zehn Informationen in einer Frage. Nicht suggestiv. Nicht vorwurfsvoll. Nicht dramatisierend.

Wenn eine Zeugin weint, bedeutet das nicht automatisch, dass die Vernehmung beendet werden muss. Viele Zeugen möchten trotz ihrer Belastung weitersprechen. Der Vorsitzende muss deshalb aufmerksam beobachten, ob jemand lediglich emotional bewegt ist oder ob die Aussagefähigkeit tatsächlich zusammenbricht. Manchmal genügt eine kurze Pause. Manchmal ein Glas Wasser. Manchmal einige Minuten außerhalb des Saals. Gelegentlich muss eine Vernehmung auch unterbrochen oder vertagt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verfahrensdisziplin. In emotional belastenden Verfahren besteht die Gefahr, dass Verfahrensbeteiligte immer wieder dieselben Fragen stellen oder dieselben Themen aus unterschiedlichen Blickwinkeln erneut aufgreifen. Der Vorsitzende muss dann darauf achten, dass die Zeugin nicht mehrfach durch identische Befragungen belastet wird, wenn kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten ist.

Das ist nicht nur eine Frage der Menschlichkeit, sondern auch der Verfahrensökonomie. Besonders wichtig erscheint mir schließlich etwas, das im Protokoll meist nicht sichtbar wird: Respekt. Respekt zeigt sich nicht in großen Gesten. Er zeigt sich darin, dass man zuhört. Dass man jemanden ausreden lässt. Dass man ihn nicht unnötig unterbricht. Dass man auch bei Widersprüchen oder Erinnerungslücken sachlich bleibt.

Die Zeugin ist üblicherweise nicht verantwortlich für die Existenz des Verfahrens. Sie befindet sich dort, weil das Gericht ihre Hilfe benötigt. Und gerade bei einer Mutter, die ihr Kind verloren hat, sollte jeder im Saal – Richter, Staatsanwälte, Verteidiger und Nebenklagevertreter – im Blick behalten, dass die Beweisaufnahme zwar der Wahrheitsfindung dient, aber niemals zum Selbstzweck werden darf.

Das Gericht schuldet der Zeugin keine Schonung um jeden Preis. Es schuldet ihr jedoch Fairness, Würde und den ernsthaften Versuch, die notwendige Aufklärung mit der größtmöglichen Rücksicht auf ihre menschliche Situation zu verbinden.

Ich vermute, viele erfahrene Schwurgerichtsvorsitzende würden die Sache ähnlich sehen. Nicht deshalb, weil die Strafprozeßordnung das in allen Einzelheiten vorgibt, sondern weil man mit den Jahren erkennt, dass die Qualität einer Vernehmung häufig gerade dort steigt, wo Professionalität und Menschlichkeit zusammenkommen.

Wenn das aktuelle Verfahren mit der Urteilsverkündung geschlossen wird, mag es für die Öffentlichkeit abgeschlossen sein, doch für den Vorsitzenden noch nicht. Zudem hat er den Kopf noch immer voller Bilder, Fakten, emotionalisierter Zeugenaussagen. Wie schließt man als erfahrener Richter so ein Buch endgültig zu?

Vollständig schließen kann man manche Bücher nicht. Die meisten Verfahren verschwinden irgendwann aus dem Gedächtnis. Einige wenige bleiben. Das sind nicht zwingend die spektakulärsten Fälle, sondern oft diejenigen, in denen menschliches Leid besonders greifbar wurde.

Der Abschluss besteht für einen Richter nicht darin, alles zu vergessen, sondern darin, zu dem Punkt zu gelangen, an dem man sagen kann: Wir haben alles getan, was rechtsstaatlich möglich war. Wir haben zugehört, geprüft, abgewogen und entschieden. Danach muss man akzeptieren, dass das Verfahren nun nicht mehr dem Gericht gehört, sondern den Menschen, die mit seinen Folgen weiterleben müssen.

Die Akte wird geschlossen. Die Erinnerung nicht immer. Aber sie verliert mit der Zeit ihre Schwere. Und irgendwann wird aus einem belastenden Verfahren eine Erfahrung, die einen als Richter geprägt hat, ohne einen weiterhin zu beherrschen.

Als vorletzte Frage: Welche Ratschläge oder Hinweise möchten Sie Zuschauern geben, die ein gesamtes Hauptverfahren über eine Kindstötung im Gerichtssaal mitverfolgen wollen?

Zunächst würde ich sagen: Seien Sie sich bewusst, dass Sie dort nicht einen Kriminalfilm sehen werden. Viele Menschen betreten einen Gerichtssaal mit Vorstellungen, die von Büchern, Dokumentationen oder Fernsehserien geprägt sind. Die Realität ist meist deutlich nüchterner, langsamer und zugleich belastender. Es gibt keine Hintergrundmusik und keine dramaturgische Regie. Stattdessen sitzen dort echte Menschen, deren Leben durch das Verfahren geprägt worden ist.

Gerade in Verfahren wegen der Tötung eines Kindes würde ich jedem Zuschauer raten, sich vorher ehrlich zu fragen, warum er dort sein möchte. Wer aus Sensationsinteresse kommt, wird vermutlich enttäuscht werden. Wer verstehen möchte, wie ein Rechtsstaat mit einer schweren Schuldbehauptung umgeht, kann dagegen viel lernen.

Ein zweiter Rat wäre: Bewahren Sie Geduld. Ein Strafverfahren ist keine Geschichte, die von Anfang an vollständig erzählt wird. Einzelne Beweise können zunächst in die eine Richtung weisen und später in einem anderen Licht erscheinen. Versuchen Sie daher, sich kein vorschnelles Urteil zu bilden, bevor die Beweisaufnahme abgeschlossen ist.

Drittens: Unterschätzen Sie die emotionale Wirkung nicht. Selbst Zuschauer, die beruflich mit schwierigen Themen zu tun haben, reagieren manchmal stärker als erwartet auf Fotos, Obduktionsbefunde oder Aussagen von Angehörigen. Es ist keine Schwäche, den Saal zu verlassen, wenn man merkt, dass die Belastung zu groß wird.

Und schließlich würde ich zu etwas raten, das vielleicht ungewöhnlich klingt: Versuchen Sie, während des gesamten Verfahrens die Würde aller Beteiligten im Blick zu behalten. Natürlich wird das Mitgefühl vieler Menschen zuerst dem Kind gelten. Das ist verständlich. Aber auch die Eltern, die Zeugen, die Sachverständigen und selbst der Angeklagte sind Menschen. Das bedeutet nicht, dass alle gleichermaßen Opfer sind oder dass Schuld und Verantwortung verschwinden. Es bedeutet lediglich, dass das Gericht kein Ort der Verachtung sein sollte.

Wer ein solches Verfahren über Wochen verfolgt, erlebt etwas, das in einer Demokratie selten geworden ist: den Versuch, Wahrheit nicht durch Lautstärke, Vermutung oder Empörung zu finden, sondern durch geduldige Prüfung von Beweisen.

Wenn Zuschauer diesen Gedanken mit nach Hause nehmen, dann haben sie möglicherweise mehr über den Rechtsstaat gelernt als aus vielen Büchern oder Kommentaren. Und vielleicht verstehen sie dann auch besser, warum ein gerechtes Verfahren manchmal anstrengend, langsam und unvollkommen wirkt – und gerade deshalb wertvoll ist.

Möchten Sie auch den anwesenden Pressevertretern etwas mit auf den Weg geben? Immerhin können Anwälte viel offener und freier mit Medien umgehen, auch sehr viel subjektiver und tendenziöser. Hier bietet sich Ihnen die Chance, endlich einmal das sagen zu können, was Ihnen vielleicht schon lange unter den Nägeln brennt.

Wenn Sie mich als Vorsitzenden Richter fragen, würde ich den Pressevertretern zunächst danken. Das klingt vielleicht überraschend, aber die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung gehört zu den Grundpfeilern des Rechtsstaats. Die meisten Bürger können nicht tagelang im Sitzungssaal sitzen. Journalisten übernehmen deshalb eine wichtige Vermittlungsfunktion zwischen Gericht und Gesellschaft. Gerade deshalb wünsche ich mir, dass sie sich ihrer besonderen Verantwortung bewusst bleiben.

Mein erster Wunsch lautet: Berichten Sie über das Verfahren, nicht über die Geschichte, die Sie schon vor dem Verfahren erzählen möchten. Ein Strafprozess ist eine Untersuchung, kein Drehbuch. Wenn Journalisten bereits am ersten Verhandlungstag wissen, wer der Täter, wer das Opfer und wer die Nebenfigur der Geschichte sein soll, besteht die Gefahr, dass alle späteren Informationen nur noch in dieses Schema eingeordnet werden.

Mein zweiter Wunsch: Verwechseln Sie Emotionalität nicht mit Erkenntnisgewinn. Bei Verfahren mit getöteten Kindern ist die Versuchung groß, die grausamsten Details herauszugreifen. Das erzeugt Aufmerksamkeit. Es sagt aber oft erstaunlich wenig über die entscheidenden Rechtsfragen aus.

Die Frage, die ein Gericht beantworten muss, lautet häufig nicht: „Wie schrecklich war das Geschehen?“ Das wissen meist schon alle Beteiligten. Die eigentliche Frage lautet: „Was genau ist geschehen, wer hat es getan, mit welchem Vorsatz, aufgrund welcher Beweise und mit welcher rechtlichen Folge?“ Das ist häufig weniger spektakulär, aber viel wichtiger.

Drittens wünsche ich mir, dass Journalisten den Mut zur Unsicherheit behalten und auch nach außen ausstrahlen. Ein Satz wie „Das ist bislang ungeklärt“ wirkt oft weniger attraktiv als eine klare Behauptung. Aber manchmal ist genau dieser Satz die ehrlichste Beschreibung eines Verfahrensstandes.

Und dann vielleicht noch etwas Persönliches: Es gibt Richter, die Zeitungsartikel über Verfahren durchaus lesen. Nicht um ihre Überzeugung zu bilden, sondern weil sie wissen möchten, wie die Öffentlichkeit den Prozess wahrnimmt. Was dabei gelegentlich frustriert, ist nicht Kritik, denn die gehört zu einer freien Presse notwendigerweise dazu. Frustrierend ist eher, wenn wochenlange Beweisaufnahmen, komplizierte Gutachten und schwierige Rechtsfragen am Ende auf einen einzigen emotionalen Moment reduziert werden, weil dieser die bessere Überschrift ergibt. Denn wer nur diesen Moment beschreibt, beschreibt oft nicht das Verfahren in seiner gesamten Komplexität und Tiefe.

Wenn Sie mich also fragen, was mir vielleicht seit Jahren unter den Nägeln brennt, dann wäre es vermutlich das folgende: Bitte berichten Sie nicht nur über die Empörung. Berichten Sie auch über die Mühe. Die Mühe der Zeugen, sich zu erinnern. Die Mühe der Sachverständigen, präzise zu bleiben. Die Mühe der Verteidigung, auch unbeliebte Rechte wahrzunehmen. Die Mühe der Staatsanwaltschaft, Beweise zusammenzutragen. Die Mühe der Richter und Schöffen, über Wochen und Monate hinweg zuzuhören, zu prüfen und zu zweifeln. Denn genau diese Mühe ist der eigentliche Preis des Rechtsstaats. Und vielleicht verdient sie manchmal ebenso viel Aufmerksamkeit wie das Verbrechen selbst.

Vielen Dank für Ihren Einblick in diese doch recht schwierige Thematik.

Gern.

Wenn ich zum Abschluss noch einen Gedanken äußern darf, dann diesen: Wer ein Verfahren wegen der Tötung eines Kindes über längere Zeit verfolgt, verlässt den Gerichtssaal selten unverändert. Das gilt für Richter, Schöffen, Staatsanwälte, Verteidiger, Journalisten und Zuschauer gleichermaßen.

Solche Verfahren konfrontieren uns mit den dunkelsten Seiten menschlichen Handelns. Zugleich zeigen sie aber auch etwas anderes: den ernsthaften Versuch einer Gesellschaft, auf Gewalt nicht mit Willkür, sondern mit Recht zu reagieren. Das Ergebnis wird nie alle zufriedenstellen. Manchmal bleiben Fragen offen. Manchmal bleiben Zweifel zurück. Und kein Urteil der Welt kann ein verlorenes Kind zurückbringen.

Dennoch halte ich es für einen bemerkenswerten zivilisatorischen Fortschritt, dass wir auf solche Taten nicht mit Rache, Gerüchten oder Vorverurteilungen antworten, sondern mit einem Verfahren, in dem Beweise geprüft, Argumente gehört und Entscheidungen begründet werden müssen. Wer viele Jahre in Strafverfahren tätig ist, lernt vielleicht vor allem eines: Gerechtigkeit ist selten ein Zustand. Sie ist ein fortwährender Versuch. Und gerade deshalb lohnt es sich, diesen Versuch ernst zu nehmen.

Ich danke Ihnen für das Gespräch.


© Dominik Alexander / 2026

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